I. Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit einer Beschäftigung vom 6. August 1990 bis 19. September 1990 in der Kranken- und Rentenversicherung (KV bzw RV) versicherungspflichtig sowie in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) beitragspflichtig war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|