Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Dem Beigeladenen sind keine Kosten zu erstatten.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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