I. Die Versorgungsverwaltung begehrt die Feststellung, daß die Bundesrepublik Deutschland für die Entschädigung eines vom Beigeladenen behaupteten Arbeitsunfalls in einer Haftanstalt der DDR zuständig ist.
Der Beigeladene beantragte im April 1985 beim Kläger Leistungen nach dem
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