Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.6.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
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