LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2017
L 7 R 3819/15
Normen:
SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 5;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 06.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 2939/14

Versicherungspflicht eines freien Mitarbeiters in verschiedenen Kindertagesstätten als selbständig tätiger Lehrer in der gesetzlichen RentenversicherungKein Vertrauensschutz durch bloßes Nichtstun des Sozialversicherungsträgers im Beitragsverfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen L 7 R 3819/15

DRsp Nr. 2017/2371

Versicherungspflicht eines freien Mitarbeiters in verschiedenen Kindertagesstätten als selbständig tätiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung Kein Vertrauensschutz durch bloßes Nichtstun des Sozialversicherungsträgers im Beitragsverfahren

1. Zur Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI eines freien Mitarbeiters, der in verschiedenen Kindertagesstätten Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren "mit Spiel und Gesang" in die französische Sprache einführt. 2. Ein bloßes Nichtstun des Sozialversicherungsträgers im Beitragsverfahren und in dem sich anschließenden Gerichtsverfahren begründet im Regelfall kein Verwirkungsverhalten, das bei dem Beitragsschuldner das Vertrauen begründen durfte, der Sozialversicherungsträger werde festgesetzte Beiträge nicht mehr geltend machen.

Ein in verschiedenen Kindertagesstätten tätiger freier Mitarbeiter, der die Kinder in den Kindergärten in die "französische Sprache" einführt, ist selbständig tätig, wenn er nicht dem Weisungsrecht seiner jeweiligen Auftraggeber unterliegt, nicht in deren Arbeitsorganisation eingegliedert ist, seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten sowie über die eigene Arbeitskraft frei verfügen kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 6. August 2015 wird zurückgewiesen.