SG Konstanz, vom 17.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 1453/95
Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2000 - Aktenzeichen L 4 KR 3842/98
DRsp Nr. 2006/23593
Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
Ein Geschäftsführer, der selbst am Gesellschaftskapital der GmbH nicht beteiligt ist und bei dem es sich bei den Gesellschaftern der GmbH um Familienmitglieder handelt, die den Geschäftsführer frei schalten und walten lassen, ist nicht weisungsgebunden und deshalb auch nicht abhängig beschäftigt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]