Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. März 2010 und das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 26. November 2008 aufgehoben, soweit es die Beiträge zur Krankenversicherung anbelangt.
Die Klage wird insoweit abgewiesen und die Revision im Übrigen zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Rechtszügen.
I
Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob der Kläger für die Dauer des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II auch als Landwirt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte (KVdL) unterlag.
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