I. Streitig ist, ob der Kläger als selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.
Der 1946 geborene Kläger ist promovierter Betriebswirt. Er war in verschiedenen Volkseigenen Betrieben der ehemaligen DDR und zuletzt bei einem Institut für Kraftwerke als Betriebsökonom beschäftigt. Ab Januar 1993 meldete er beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Privatdozent und Unternehmensberater an. Er erteilt seither, ohne selbst Arbeitnehmer zu beschäftigen, aufgrund von Lehrverträgen mit verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen Unterricht auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft.
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