BSG - Urteil vom 24.06.1982
12 RK 43/81
Fundstellen:
BB 1984, 1049
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein,
SG Lübeck,

Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

BSG, Urteil vom 24.06.1982 - Aktenzeichen 12 RK 43/81

DRsp Nr. 1996/3502

Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

1. Sind die Geschäftsführer einer GmbH zugleich Gesellschafter und können sie aufgrund des Umfangs ihrer Kapitalbeteiligung ihnen nicht genehme Weisungen des Dienstberechtigten verhindern, so stehen sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.2. Wird der Einfluß der Gesellschafter-Geschäftsführer durch die Errichtung eines weisungsbefugten Beirats eingeschränkt, so ist dies noch nicht so erheblich, daß dadurch eine Abhängigkeit im Sinne eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsteht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger, die beide je die Hälfte der Kapitalanteile einer GmbH halten und deren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind, in ihrer Stellung als Geschäftsführer versicherungspflichtig beschäftigt sind.