BSG - Urteil vom 07.04.2016
B 5 AL 1/15 R
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1. und 2. Alt.;
Fundstellen:
NZA 2016, 1008
NZS 2016, 714
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 29.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 9 AL 303/11
SG München, vom 25.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 37 AL 878/09

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der ArbeitslosenversicherungVerfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Versicherungsberechtigung auf unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Leistungsbezug stehende Personen

BSG, Urteil vom 07.04.2016 - Aktenzeichen B 5 AL 1/15 R

DRsp Nr. 2016/11406

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Versicherungsberechtigung auf unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Leistungsbezug stehende Personen

Es liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz durch die Begrenzung der Versicherungsberechtigung in der Arbeitslosenversicherung auf unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Leistungsbezug stehende Personen vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 und des Sozialgerichts München vom 25. Mai 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1. und 2. Alt.;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Pflichtversicherung des Klägers in der Arbeitslosenversicherung ab dem 5.12.2008.