Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente für einen Fiktivlandwirt
BSG, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen B 10 LW 3/04 R
DRsp Nr. 2006/20437
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente für einen Fiktivlandwirt
Auch für einen nach § 1 Abs. 3ALG versichert gewesenen Fiktivlandwirt verlängert sich der Fünf-Jahres-Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung, der zur Begründung eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente mit drei Jahren Pflichtbeiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse belegt sein muss, nicht in erweiternder Auslegung um vorhergehende Rentenbezugszeiten seines Ehegatten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]