BSG - Urteil vom 26.10.2004
B 2 U 38/03 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
Hessisches Landessozialgericht - L 11/3 U 1472/00 - 23.06.2003,
SG Gießen, vom 19.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 293/99

Versicherungsschutz beim Betriebssport, Fußballturnier von Betriebssportgemeinschaften

BSG, Urteil vom 26.10.2004 - Aktenzeichen B 2 U 38/03 R

DRsp Nr. 2005/5285

Versicherungsschutz beim Betriebssport, Fußballturnier von Betriebssportgemeinschaften

1. Bei Fußballturnieren von Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen kommt ein Versicherungsschutz nur in Betracht, wenn sich die beteiligten Betriebssportgruppen zu gemeinsamer Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen sportlichen Betätigung zusammengeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn abgesehen von der Betätigung während regelmäßiger Überstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird. 2. Die Austragung von fünf Fußballspielen mit anderen Betriebssportgemeinschaften pro Jahr sprengt den Unternehmensbezug, so dass das einzelne Spiel nicht als ein vom Versicherungsschutz beim Betriebssport noch mitumfasstes, angesehen werden kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Sportunfall des Klägers als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen ist.