BSG - Urteil vom 18.03.2008
B 2 U 2/07 R
Normen:
SGB VII § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2009, 230
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 4573/04
SG Reutlingen, vom 18.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 778/03

Versicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

BSG, Urteil vom 18.03.2008 - Aktenzeichen B 2 U 2/07 R

DRsp Nr. 2008/20720

Versicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Nimmt ein freiwillig versicherter Unternehmer als ehrenamtliches Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes an einer berufsbezogenen Besprechung mit den Vertretern anderer Berufsverbände teil, so besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unfall des Klägers am 22. März 2002 ein Arbeitsunfall ist.

Der Kläger betreibt mit Partnern eine Kanzlei der vereidigten Buchprüfer und Steuerberater in R . Für diese selbstständige Tätigkeit besteht bei der Beklagten eine freiwillige Versicherung.

Daneben ist der Kläger gewählter Vorstandsvorsitzender des Bundes der vereidigten Buchprüfer (BvB) eV und als solcher ehrenamtlich tätig; er erhält für diese Tätigkeit laut Satzung keine Vergütung, sondern lediglich Auslagenerstattung.