BSG - Urteil vom 04.12.2014
B 2 U 10/13 R
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. c; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DB
NJW 2015, 10
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 20.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 U 115/12
SG Mainz, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 239/09

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme eines Studenten an einem Basketballspiel der Deutschen Hochschulmeisterschaften

BSG, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen B 2 U 10/13 R

DRsp Nr. 2015/5096

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme eines Studenten an einem Basketballspiel der Deutschen Hochschulmeisterschaften

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Revisionsverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. c; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein bei einem Basketballspiel erlittener Unfall als Arbeitsunfall festzustellen ist.

Der 1980 geborene Kläger war als Student an der J. -Universität M. im Fachbereich Wirtschaftspädagogik mit dem Doppelwahlpflichtfach "Sport" eingeschrieben. Im Sommer 2009 nahm er mit der Hochschulmannschaft der Universität M. an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball in Köln teil. Diese wurden vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsport (ADH) organisiert und von der Universität Köln veranstaltet. Die Universität M. rekrutierte die Teilnehmer der Universitätsmannschaft aus den Basketball als Hochschulsport betreibenden Studierenden. Sie stellte die Mannschaft auf und organisierte deren Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften. Ferner organisierte sie die An- und Abreise, die Unterbringung und die Verpflegung während des Turniers und trug die Kosten hierfür.