Die Berufung der Beigeladenen wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Kosten der Beklagten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
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