SG Stuttgart, vom 20.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 5120/00
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2002 - Aktenzeichen L 7 U 659/02
DRsp Nr. 2006/24106
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit
Wenn die Tätigkeit des Verletzten durch die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit sowie durch die Merkmale der Regelmäßigkeit und Planmäßigkeit gekennzeichnet ist, ist er unternehmerähnlich tätig geworden mit der Folge, dass keine versicherungspflichtige Tätigkeit nach § 2 Abs 2 S 1 SGB VII vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]