Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 11. April 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch nicht für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Versorgung nach dem
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