Der am ..... 1943 geborene Kläger stand seit dem 28. Januar 1963 in einem Arbeitsverhältnis zur G.-Synchron GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Mit Schreiben vom 31. Dezember 1966 (Abl. Bl. 10 u. 11 d.A.) wurde ihm eine Versorgungszusage folgenden Inhalts erteilt:
"Wenn Sie in den Diensten unserer Firma das 65. Lebensjahr vollenden und in den Ruhestand treten, gewähren wir Ihnen eine lebenslängliche monatliche Altersrente in Höhe eines Zwölftels einer Summe, die sich wie folgt errechnet:
0,1 % für das erste Jahr zuzüglich
0,2 % für das zweite Jahr zuzüglich
0,3 % für das dritte Jahr zuzüglich
u.s.f. bis zu
2 % für das 20. und jedes weitere Jahr
(so dass nach z.B. 30 jähriger Tätigkeit insgesamt 41 % erreicht sind) jeweils vom Bruttojahresverdienst Ihrer Tätigkeit im Dienste unserer Firma.
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