I. Die Klägerin hat gegen die am 22.07.2004 zugegangene Kündigung erst am 28.08.2004 vor dem zuständigen Arbeitsgericht Bonn Klage erhoben. Der Kündigung ging ein Zustimmungsverfahren vor dem Landschaftsverband R voraus, welches die Beklagte mit Schreiben vom 13.05.2004 eingeleitet hat. Die Klägerin ist schwerbehindert im Sinne des § 85 SGB IX.
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