LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.04.2004
5 Sa 8/04
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 40 ; LStR Abschn. 31 Abs. 9; GG Art. 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 93
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 2 Ca 1742 e/03 vom 20.11.2003,

Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Lohnsteuernachforderung, Freihalteanspruch des Arbeitnehmers, betriebliche Übung, betriebsübergreifend, unternehmensübergreifend

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 8/04

DRsp Nr. 2004/7550

Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Lohnsteuernachforderung, Freihalteanspruch des Arbeitnehmers, betriebliche Übung, betriebsübergreifend, unternehmensübergreifend

»1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs übernimmt und den 15 %igen Pauschsteuersatz gem. §§ 40 Abs. 2 S. 2; 40 Abs. 3 S. 1 EStG an das Finanzamt abführt. 2. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich grundsätzlich auf alle Betriebe eines Unternehmens, nicht indessen unternehmensübergreifend auf mehrere selbstständige Unternehmen eines Konzerns.«

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 40 ; LStR Abschn. 31 Abs. 9; GG Art. 3 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger beansprucht von der Beklagten, ihm die Kosten einer Nachversteuerung für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs von der Hand zu halten.