LAG Köln - Urteil vom 13.11.2003
5 (2) Sa 860/03
Normen:
GG Art. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 306/03

Verstoß des Erfüllungserlasses bei der Höhergruppierung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen 5 (2) Sa 860/03

DRsp Nr. 2004/2458

Verstoß des Erfüllungserlasses bei der Höhergruppierung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

»Die in dem ministeriellen Erlass vom 20.12.2001 enthaltene Regelung, wonach Gymnasiallehrer zeitlich unbegrenzt, Gesamtschullehrer jedoch nur bei einer Einstellung spätestens im Schuljahr 1996/97 Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe II a BAT haben, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.«

Normenkette:

GG Art. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung des Klägers. Der Kläger ist ausgebildete Lehrkraft für die Sekundarstufen I und II mit uneingeschränkter Lehrbefähigung an Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen für die Fächer Biologie und Chemie. Auf Grund eines Arbeitsvertrages vom 09.06./06.08.1998 wurde er zunächst für die Zeit vom 10.08.1998 bis zum 31.07.1999 befristet als Lehrer eingestellt und der Gesamtschule in N /M zugewiesen. Gemäß Arbeitsvertrag vom 03.05./09.06.1999 wurde das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 01.09.1999 auf unbestimmte Zeit verlängert. Der Kläger erhält die im Arbeitsvertrag mit dem beklagten Land vereinbarte Vergütung nach Vergütungsgruppe III.