BAG - Urteil vom 09.12.2008
3 AZR 431/07
Normen:
AGBG § 23; BGB § 117; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 328;
Fundstellen:
AuA 2010, 54
Vorinstanzen:
LAG München, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 1263/06
ArbG Augsburg, vom 21.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1741/06

Vertrag zugunsten Dritter [hier: Arbeitnehmer] bei Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Fehlende Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfindungsvergleich

BAG, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 3 AZR 431/07

DRsp Nr. 2009/10252

Vertrag zugunsten Dritter [hier: Arbeitnehmer] bei Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Fehlende Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfindungsvergleich

Orientierungssätze: 1. Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis können vereinbaren, dass eine in der Praxis beschäftigte Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter und eine Gehaltserhöhung erhält. Insoweit handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. 2. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig durch einen Abfindungsvergleich beendet, so ist für eine ergänzende Vertragsauslegung kein Raum. Die Arbeitnehmerin kann deshalb nicht verlangen, bis zum Eintritt des Rentenalters monatlich eine Zahlung in Höhe der Gehaltserhöhung zu erhalten.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Mai 2007 - 11 Sa 1263/06 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

AGBG § 23; BGB § 117; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 328;

Tatbestand: