Der Kläger verlangt von der Beklagten eine höhere Betriebsrente. Die Parteien streiten sowohl darüber, ob die Vereinbarung über eine Kürzung der Versorgungsanwartschaft rechtswirksam getroffen worden ist, als auch darüber, ob diese Kündigung wegen zwischenzeitlicher Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Beklagten wieder rückgängig gemacht werden muß.
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