LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.11.2005
4 Sa 727/05
Normen:
BGB § 611 § 623 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 26.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 693/05

Vertragliche Regelung zum Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern - Bindungsfristen für Anspruch auf Weihnachtgeld

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 727/05

DRsp Nr. 2006/2956

Vertragliche Regelung zum Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern - Bindungsfristen für Anspruch auf Weihnachtgeld

1. Soll der Arbeitnehmer nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung entsprechend des Arbeitsanfalles sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland eingesetzt werden, lässt sich dies rechtlich verpflichtend nur der Gestalt regeln, dass ein Arbeitsverhältnis mit beiden Arbeitgebern vereinbart ist, und der Arbeitnehmer mit der Arbeitsleistung für einen der beiden Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gleichzeitig auch seine Verpflichtungen gegen über dem anderen Vertragspartner erfüllt.2. Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln zur Erstattung der Weihnachtsgratifikation bei Eigenkündigung sind an Bindungsfristen gekoppelt, die das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren dürfen; eine Bindungswirkung für eine Gratifikation von bis zu einem Monatsgehalt bis höchstens 31.03. des darauf folgenden Jahres kann zulässig vereinbart werden, so dass der Arbeitnehmer die Weihnachtsgratifikation nicht zurückzahlen muss, wenn er diese Frist einhält.

Normenkette:

BGB § 611 § 623 ;

Tatbestand: