I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. April 2019 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.312,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2018 zu zahlen.
II. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung erhaltener Provisionsvorschüsse und Provisionen.
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