LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2022
21 Sa 965/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 167;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 8
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1273/18

Vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung von Vorschüssen und ProvisionenWirksamkeit einer Kontokorrentabrede als Allgemeine GeschäftsbedingungVerjährung von Rückforderungen gezahlter ProvisionenInhalts- und Wirksamkeitskontrolle von vertraglichen RückzahlungsregelungenVerjährung bei fehlender Zustellung demnächst (§ 167 ZPO)

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen 21 Sa 965/19

DRsp Nr. 2022/8821

Vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung von Vorschüssen und Provisionen Wirksamkeit einer Kontokorrentabrede als Allgemeine Geschäftsbedingung Verjährung von Rückforderungen gezahlter Provisionen Inhalts- und Wirksamkeitskontrolle von vertraglichen Rückzahlungsregelungen Verjährung bei fehlender Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)

1. Zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle einer vertraglich vereinbarten Verpflichtung zur Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschüsse und Provisionen 2. Zur Auslegung und Inhaltskontrolle einer Kontokorrentabrede in Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. Zu den Auswirkungen auf die Verjährung von Rückforderungen

I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. April 2019 - 2 Ca 1273/18 - teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.312,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2018 zu zahlen.

II. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 167;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung erhaltener Provisionsvorschüsse und Provisionen.