Die Parteien streiten über die Höhe der vom Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung an den Kläger zu zahlenden monatlichen Betriebsrente.
Der am 26.05.1942 geborene Kläger war vom 01.04.1956 bis zum 31. 03.2001 bei der K in N (Arbeitgeberin) beschäftigt. Ihm war eine betriebliche Altersversorgung bei der Einstellung zugesagt worden, die bei seinem Ausscheiden unverfallbar geworden war. Das Arbeitsverhältnis endete aus betrieblichen Gründen durch einen Aufhebungsvertrag vom 29.05.2000. Darin vereinbarte der Kläger mit der Arbeitgeberin unter § 4 Folgendes:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|