SG Marburg - Urteil vom 21.11.2007
S 12 KA 1058/06
Normen:
SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 § 85 Abs. 4 ;

Vertragsärztliche Versorgung, Höhe des Honorars unter Berücksichtigung eines Job-Sharing-Assistenten

SG Marburg, Urteil vom 21.11.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 1058/06

DRsp Nr. 2008/9311

Vertragsärztliche Versorgung, Höhe des Honorars unter Berücksichtigung eines Job-Sharing-Assistenten

Voraussetzung für die Zulassung eines Job-Sharing-Partners ist, dass sich die Praxisinhaber zu Leistungsbegrenzungen in Höhe des bisherigen Praxisumfangs verpflichten. Dabei dürfen die in einem entsprechenden Vorjahresquartal gegenüber dem Vertragsarzt anerkannten Punktzahlanforderungen um nicht mehr als 3 v.H. auf den Fachgruppendurchschnitt bezogen überschritten werden. Aus dieser Schwankungsbreite kann eine bestimmte Form der Höhervergütung, insbesondere keine entsprechende Ausweitung eines Individualbudgets verlangt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 § 85 Abs. 4 ;