I. Gegenstand des Rechtsstreits ist eine defensive Konkurrentenklage niedergelassener Vertragsärzte gegen die Ermächtigung einer Krankenhausärztin zur Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Die klagende Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte für Strahlentherapie besteht seit April 2003 in der Gemeinde N. im Bezirk der zu 1. beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Gemeinde liegt ca 7 km östlich von P. und ca 30 km von K. entfernt im Landkreis E., der östlich an den Landkreis K. angrenzt und die kreisfreie Stadt P. umschließt. Außer der Klägerin nehmen im gesamten Regierungsbezirk K. - bislang keine niedergelassenen Strahlentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
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