BSG - Urteil vom 17.10.2007
B 6 KA 42/06 R
Normen:
Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst. b ; SGB V § 116 Satz 2 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 612
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 27.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 3241/05

Vertragsarzt: Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes; Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang; räumliche Begrenzung der Ermächtigung

BSG, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen B 6 KA 42/06 R

DRsp Nr. 2008/21858

Vertragsarzt: Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes; Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang; räumliche Begrenzung der Ermächtigung

Normenkette:

Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst. b ; SGB V § 116 Satz 2 ;

Gründe:

I. Gegenstand des Rechtsstreits ist eine defensive Konkurrentenklage niedergelassener Vertragsärzte gegen die Ermächtigung einer Krankenhausärztin zur Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Die klagende Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte für Strahlentherapie besteht seit April 2003 in der Gemeinde N. im Bezirk der zu 1. beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Gemeinde liegt ca 7 km östlich von P. und ca 30 km von K. entfernt im Landkreis E., der östlich an den Landkreis K. angrenzt und die kreisfreie Stadt P. umschließt. Außer der Klägerin nehmen im gesamten Regierungsbezirk K. - bislang keine niedergelassenen Strahlentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.