BAG - Urteil vom 05.04.2006
4 AZR 390/05
Normen:
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW-EKD); Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (vom 31. Januar 2003); Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (AnwendungsTV Berlin, vom 31. Juli 2003);
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 1 AVR Diakonisches Werk
ArbRB 2007,11
NZA-RR 2007, 329
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 2204/04
ArbG Berlin, vom 17.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 40 Ca 7068/04

Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme; Bezugnahme auf den BAT/BL im Hinblick auf die Vergütung; Bezugnahme auf die AVR-DW-EKD im Übrigen; keine ausdrückliche Verweisung auf den BAT/BL bzw. die AVR-DW-EKD hinsichtlich der Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen 4 AZR 390/05

DRsp Nr. 2006/27327

Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme; Bezugnahme auf den BAT/BL im Hinblick auf die Vergütung; Bezugnahme auf die AVR-DW-EKD "im Übrigen"; keine ausdrückliche Verweisung auf den BAT/BL bzw. die AVR-DW-EKD hinsichtlich der Arbeitszeit

Orientierungssätze: 1. Dass sich Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsverhältnis aufeinander beziehen, schließt nicht aus, eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel, die mehrere kollektive Regelungen in Bezug nimmt, dahingehend auszulegen, dass sich die vom Arbeitnehmer zu leistende regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit nach der einen kollektiven Regelung, die vom Arbeitgeber hierfür geschuldete Vergütung nach einer anderen kollektiven Regelung richtet. 2. Ob eine dynamische Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag, die einen bestimmten Regelungsbereich (zB die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) eines fremden Tarifwerkes in Bezug nimmt, bei dessen Änderung durch einen komplexen Sanierungstarifvertrag dazu führt, dass der in Bezug genommene Regelungsbereich in der geänderten Fassung des Sanierungstarifvertrages isoliert auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, musste der Senat nicht entscheiden.

Normenkette:

Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW-EKD);