Die Parteien streiten um die Frage, ob die bisherige Gewährung einer betrieblichen Sonderzahlung durch einen Sanierungs-Tarifvertrag beseitigt werden konnte.
Der nicht gewerkschaftsangehörige Kläger arbeitet bei der Beklagten, die dem Verband der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie Rheinland-Pfalz e.V. angehört, seit 01.10.1991 als Techniker. Nach dem Einstellungsvertrag vom 28.06.1991 sind u.a. folgende Vereinbarungen getroffen:
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