LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.09.2005
8 Sa 303/05
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 134/05

Vertragsauslegung bei betrieblicher Sonderzahlung - Wegfall des Vertrauensschutzes bei Rückwirkung von Tarifverträgen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 303/05

DRsp Nr. 2006/1775

Vertragsauslegung bei betrieblicher Sonderzahlung - Wegfall des Vertrauensschutzes bei Rückwirkung von Tarifverträgen

1. Die arbeitsvertragliche Regelung, nach der die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Dezember eines jeden Jahres abweichend vom Tarifvertrag von 70 % auf 100 % eines Monatsgehaltes festgelegt wird, ist vom Wortlaut her dahin zu verstehen, dass lediglich die Höhe und nicht der Grund des Anspruchs betroffen ist und daher keine Ausnahme von der arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede gewollt ist.2. Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes Einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 242 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die bisherige Gewährung einer betrieblichen Sonderzahlung durch einen Sanierungs-Tarifvertrag beseitigt werden konnte.

Der nicht gewerkschaftsangehörige Kläger arbeitet bei der Beklagten, die dem Verband der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie Rheinland-Pfalz e.V. angehört, seit 01.10.1991 als Techniker. Nach dem Einstellungsvertrag vom 28.06.1991 sind u.a. folgende Vereinbarungen getroffen: