Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 23.02.2016 -
Die Beklage wird verurteilt, die Klägerin als Ergänzungskraft (Kindergartenhelferin) mit mindestens 50 % der jährlichen Arbeitszeit mit pädagogischen Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung und Kinderpflege nach Weisung und Anleitung der pädagogischen Fachkräfte zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die vertragsgemäße Beschäftigung der Klägerin.
1. a) b) c) d) e) 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|