Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21.08.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2020 zu bezahlen.
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