EuGH - Urteil vom 18.05.1994
Rs C-118/92
Normen:
EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2, Art. 169 ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-1891 (Kommission/Luxemburg)

Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

EuGH, Urteil vom 18.05.1994 - Aktenzeichen Rs C-118/92

DRsp Nr. 2000/4495

Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

(Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg) Das Großherzogtum Luxemburg hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag und Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstoßen, indem es Rechtsvorschriften aufrechterhalten hat, die in diesem Land beschäftigten Arbeitnehmern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, das Recht vorenthalten, bei den Wahlen zu den luxemburgischen Berufskammern zu wählen und gewählt zu werden.

Normenkette:

EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2, Art. 169 ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 8 Abs. 1 ;

Gründe:

01 - 05 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

06 - 06 Entscheidungsgründe

09 - 09 Kosten