SGB X § 45 Abs. 2 S. 1, § 24, § 45 Abs. 2 S. 2; BVG § 7 Abs. 2 ;
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2 BVG
BSG, Urteil vom 11.03.1998 - Aktenzeichen B 9 V 15/97 R
DRsp Nr. 1998/16325
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2BVG
1. Bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist vor einer etwaigen Ermessensentscheidung zu prüfen, ob der Begünstigte nach § 45 Abs. 2 SGB X Vertrauensschutz genießt.2. Der Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2BVG wegen eines Versorgungsanspruches gegen einen anderen Staat hängt nicht davon ab, ob dieser Versorgungsanspruch nach Art. und Höhe dem BVG entspricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 2 S. 1, § 24, § 45 Abs. 2 S. 2; BVG § 7 Abs. 2 ;
Gründe:
I
Die Beteiligten streiten über die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.