Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist mit dem Ergebnis der Zurückverweisung der Sache begründet, da der u.a. mit ihr geltend gemachte Verfahrensmangel, der Verstoß gegen § 101 Abs. 2 VwGO, vorliegt und die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. § 133 Abs. 6 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|