Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
BVerwG, Beschluß vom 03.04.1997 - Aktenzeichen 6 AV 1.97
DRsp Nr. 2007/3877
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Eine in einer gerichtlichen Entscheidung geäußerte Rechtsansicht ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, unabhängig davon, ob es sich um die Entscheidung eines Einzelrichters oder eines Kollegialgerichts handelt. Dies gilt selbst dann nicht, wenn andere mit der Sache befaßte Richter diese Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten. In den Fällen subjektiv zurechenbarer Willkür mag anderes gelten, aber hierfür fehlt nach Aktenlage jeglicher Anhaltspunkt.