BVerwG - Beschluß vom 03.04.1997
6 AV 1.97
Normen:
GVG § 153 ; VwGO § 54 ; ZPO § 45 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SGb 1998, 219
Vorinstanzen:
OVG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 BA 46/96

Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

BVerwG, Beschluß vom 03.04.1997 - Aktenzeichen 6 AV 1.97

DRsp Nr. 2007/3877

Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Eine in einer gerichtlichen Entscheidung geäußerte Rechtsansicht ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, unabhängig davon, ob es sich um die Entscheidung eines Einzelrichters oder eines Kollegialgerichts handelt. Dies gilt selbst dann nicht, wenn andere mit der Sache befaßte Richter diese Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten. In den Fällen subjektiv zurechenbarer Willkür mag anderes gelten, aber hierfür fehlt nach Aktenlage jeglicher Anhaltspunkt.

Normenkette:

GVG § 153 ; VwGO § 54 ; ZPO § 45 Abs. 1 ;

Gründe:

I.