VGH Bayern, vom 18.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 23 B 94.1973
Verwaltungsprozeßrecht - Unerheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BVerwG, Beschluß vom 26.05.1998 - Aktenzeichen 8 B 88.98
DRsp Nr. 2007/3530
Verwaltungsprozeßrecht - Unerheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Zwar gilt die Versagung des rechtlichen Gehörs nach § 138 Nr. 3 VwGO als ursächlich für die angefochtene Entscheidung. Das trifft jedoch ausnahmsweise dann nicht zu, wenn der Verfahrensverstoß unter keinem denkbaren Blickwinkel für die Entscheidung erheblich sein konnte.
Die Beschwerde des Klägers ist unbegründet. Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO) noch leidet das Berufungsurteil an dem gerügten Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3VwGO).
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