Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 3. Kammer - vom 6. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, tragen die Antragsteller gesamtschuldnerisch. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|