LAG Köln - Urteil vom 15.12.2005
10 (3) Sa 791/05
Normen:
VTV Cockpitpersonal Germanwings;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6603/04

Verweildauer für nächsten Stufensprung bei Beförderung vom First Officer zum Kapitän

LAG Köln, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 (3) Sa 791/05

DRsp Nr. 2006/19845

Verweildauer für nächsten Stufensprung bei Beförderung vom First Officer zum Kapitän

»Bei Beförderung vom First Officer (FO) zum Kapitän kommt es für den Anspruch auf den nächsten Stufensprung in der Vergütungstabelle Kapitäne allein auf die im Kapitänsamt erbrachte Verweildauer von 12 Monaten an; die in der alten Beschäftigungsgruppe für FO zurückgelegten Zeiten zählen nicht mit.«

Normenkette:

VTV Cockpitpersonal Germanwings;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung.

Der Kläger wurde ab 01.03.2001 bei der Eurowings F G , die sich später in die Firmenbezeichnung der Beklagten umbenannte, als Erster Offizier/First Officer (FO) eingestellt. Am 01.03.2003 befand er sich in der Stufe 4 der Vergütungstabelle für FO. Zum 01.07.2003 wurde der Kläger vom FO zum Kapitän befördert.

Die Beklagte vergütet ihre Flugzeugführer nach ihrem Haustarifvertrag, dem Vergütungstarifvertrag Nr. 2 für das Cockpitpersonal bei g (VTV). Der VTV sieht in seinen Vergütungstabellen für Erste Offiziere/First Officer (FO) und Kapitäne ein nach Gehaltsstufen aufsteigendes Grundgehalt vor. Nach dem VTV erfolgt jeweils nach 12 vollen Monaten das Aufrücken in die nächst höhere Stufe der jeweiligen Vergütungstabelle (sog. Stufensprung).