LAG Köln - Urteil vom 15.12.2005
10 Sa 1368/04
Normen:
Vergütungstarifvertrag für das Cockpitpersonal bei Germanwings;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4447/04

Verweildauer für nächsten Stufensprung bei Beförderung vom First Officer zum Kapitän

LAG Köln, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1368/04

DRsp Nr. 2006/19846

Verweildauer für nächsten Stufensprung bei Beförderung vom First Officer zum Kapitän

»Nach Beförderung vom First Officer zum Kapitän kommt es für den nächsten sog. Stufensprung in der Vergütungstabelle für Kapitäne allein auf die Dauer der Tätigkeit in dieser Beschäftigungsgruppe an; die zurückgelegten Zeiten in der alten Beschäftigungsgruppe der First Officer zählen nicht mit.«

Normenkette:

Vergütungstarifvertrag für das Cockpitpersonal bei Germanwings;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung.

Die Kläger sind bei der beklagten Flugverkehrsgesellschaft als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Ihre Beförderung vom Ersten Offizier/First Officer (FO) zum Kapitän erfolgte im Zeitraum 01.12.2002 bis 05.12.2003. Die Beklagte vergütet die Kläger nach ihrem Haustarifvertrag, dem Vergütungstarifvertrag Nr. 2 für das Cockpitpersonal bei g (VTV). Der VTV sieht in seinen Vergütungstabellen für FO und Kapitäne ein nach Gehaltsstufen aufsteigendes Grundgehalt vor. Nach dem VTV erfolgt jeweils nach 12 vollen Monaten das Aufrücken in die nächst höhere Stufe der jeweiligen Vergütungstabelle (sog. Stufensprung).