BSG - Urteil vom 17.12.1997
13 RJ 59/97
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners

BSG, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 59/97

DRsp Nr. 1998/16375

Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners

1. Gehört ein Versicherter zum oberen Bereich der Gruppe der angelernten Arbeiter, so kommt eine Verweisung auf die Tätigkeit als einfacher Pförtner in Betracht (vgl. dazu BSG, Urteile vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 -). Voraussetzung dafür ist allerdings, daß sich die betreffende (ungelernte) Tätigkeit durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung oder Einarbeitung, die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnet (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45); hier: zur Frage der Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers, der zuletzt als Überwacher von Heizungsanlagen und als Brandschutzmonteur tätig war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren nur noch über die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU).