LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.07.2000
L 11 RJ 3316/98
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 § 44 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen - XX - 06.08.1998,

Verweisbarkeit eines Landwirts und Waldarbeiters bei Funktionseinschränkung der Gebrauchshand

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen L 11 RJ 3316/98

DRsp Nr. 2006/23639

Verweisbarkeit eines Landwirts und Waldarbeiters bei Funktionseinschränkung der Gebrauchshand

Eine Gebrauchshand ist durch Amputation bzw Teilamputation von drei Fingern und Versteifung eines Fingers aufgrund eines Arbeitsunfalles rund 12 Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als Landwirt und Waldarbeiter nicht so in ihrer Funktion eingeschränkt, dass eine Verweisbarkeit auf eine Tätigkeit als Pförtner an einer Nebenpforte nicht gegeben ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 § 44 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen - XX - 06.08.1998,