BSG - Urteil vom 28.05.1991
13/5 RJ 4/90
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12

Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche Einstufung

BSG, Urteil vom 28.05.1991 - Aktenzeichen 13/5 RJ 4/90

DRsp Nr. 1998/7684

Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche Einstufung

1. Ein angelernter Arbeiter ist regelmäßig in die Gruppe der Facharbeiter einzuordnen, wenn ihm Aufsichts- und Leitungsfunktionen über eine größere Gruppe von Angelernten übertragen worden ist,.2. Die konkrete tarifliche Einstufung des Versicherten ist zwar nur ein Anhaltspunkt für die Wertigkeit eines Berufs, wenn der ausgeübte Beruf weder in einer Berufsordnung geregelt noch tariflich erfaßt ist, im Zweifel ist sie jedoch maßgeblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger wegen Berufsunfähigkeit (BU) Leistungen aus der Arbeiterrentenversicherung (vorgezogenes Übergangsgeld bzw Rente) zu gewähren sind. Umstritten ist dabei vor allem, ob der Kläger, der den tariflich und in Berufsordnungen nicht als Facharbeiterberuf ausgewiesenen Beruf des Lascher-Vormanns ausgeübt hat, aufgrund seiner tariflichen Einstufung als 2. Stauervize Berufsschutz wie ein Facharbeiter genießt.