BSG - Urteil vom 09.12.1997
8 RKn 26/96
Normen:
RKG § 46 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
DB 1999 Beil. 11, 7
SozR-3 2960 § 46 Nr. 4

Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

BSG, Urteil vom 09.12.1997 - Aktenzeichen 8 RKn 26/96

DRsp Nr. 1998/19179

Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

1. Ein Versicherter kann auch dann der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden, wenn er, ohne die erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (hier bei der Zuordnung eines Postfacharbeiters zum Leitberuf des Facharbeiters i.S. des Mehrstufenschemas aufgrund abgelegter Prüfung für den einfachen Postdienst und tarifvertraglicher Eingruppierung wie ein Facharbeiter). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RKG § 46 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ab 1. August 1990 zusteht.