BSG - Urteil vom 13.12.2000
B 5 RJ 28/99 R
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Verweisungstätigkeit für eine Briefsortiererin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

BSG, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen B 5 RJ 28/99 R

DRsp Nr. 2001/14041

Verweisungstätigkeit für eine Briefsortiererin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

1. Eine Briefsortiererin ist in die Gruppe der angelernten Arbeiter iS. des Mehrstufenschemas einzustufen, wenn für die tarifliche Eingruppierung als Facharbeiterin qualitätsfremde Merkmale maßgebend gewesen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Rente wegen Berufsunfähigkeit.