LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.07.2012
2 Sa 220/12
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1711/11

Verwerfung der Berufung als unzulässig, da der Kläger die Berufung hinsichtlich der angegriffenen Abweisung der Klage wegen Überstundenvergütung nicht entsprechend den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO begründet hat

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.07.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 220/12

DRsp Nr. 2012/17967

Verwerfung der Berufung als unzulässig, da der Kläger die Berufung hinsichtlich der angegriffenen Abweisung der Klage wegen Überstundenvergütung nicht entsprechend den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO begründet hat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28.03.2012 -1 Ca 1711/11- wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3;

Tatbestand

Mit der vorliegenden Klage verfolgt der Kläger die Zahlung von Überstundenvergütung aus dem Jahre 2008. Mit der Behauptung, er habe in diesem Jahr von Februar bis Oktober insgesamt 260 Überstunden geleistet, hat er vor dem Arbeitsgericht Trier Klage erhoben.