Die Verfahren der Klägerin mit den Aktenzeichen B
Die Anträge der Klägerin, ihr zur Durchführung der Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Oktober 2023 - L
Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in den vorgenannten Entscheidungen werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die am 18.1.2024 beim
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