Das Rechtsschutzgesuch der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. November 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin, ihr eine Erwerbsminderungsrente zu gewähren sowie das Gutachten von W vom 13.6.2022 zu löschen, zumindest die darin gestellte Diagnose. Das
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