Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 5. April 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind von der Beklagten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Anerkennung einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung als Folge des Arbeitsunfalls vom 17. Oktober 2012 und wegen sämtlicher Unfallfolgen die Gewährung einer Verletztenrente.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|