LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.07.2017
15 Sa 73/16
Normen:
BGB § 242; BGB § 645 Abs. 1 S. 1; ZPO § 256; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; AÜG § 1; AÜG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 22.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 7/16

Verwirkung der Berufung des Arbeitnehmers auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmerentleiher

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2017 - Aktenzeichen 15 Sa 73/16

DRsp Nr. 2017/17406

Verwirkung der Berufung des Arbeitnehmers auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmerentleiher

Das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, kann verwirken. Dies gilt grundsätzlich auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustandegekommene Arbeitsverhältnisse.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.11.2016 - 16 Ca 7/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.

1.

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien vom 01.01.2008 bis zum 31.03.2014 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3.

IV.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen, für die Beklagte wird sie nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 645 Abs. 1 S. 1; ZPO § 256; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; AÜG § 1; AÜG § 9;

Tatbestand

1. 2. 3.